Immer dann, wenn sich der Herr Keese, „Cheflobbyist“ der Axel Springer AG, oder einer seiner Kollegen und Vorgesetzten zum Thema „Leistungsschutzrecht für Verleger“ äußern, drängt sich mir die Frage auf, ob die alle anderen für bescheuert halten oder ob sie selbst bescheuert sind. Da stellt sich der Herr Keese hin und erklärt zum Thema Journalismus im Internet: „Das ist kein gutes Geschäft. Man kann mit Journalismus im Internet derzeit nicht verdienen.“
So, was macht nun ein Unternehmer, der merkt, dass sein Geschäft nicht (mehr) funktioniert? Er entwickelt es weiter, damit es (wieder) funktioniert oder er lässt es einfach bleiben. Ja, einfach bleiben lassen. Wenn das Internet so böse zu den Verlegern ist, warum lassen sie es dann nicht bleiben? Oder steigen von mir aus auf Paid-Content um. Aber das ist ja zu gewöhnlich, das könnte ja jeder. Nein, man schreit nach neuen gesetzlichen Regelungen und wieder neuen Gebühren und Abgaben. Aber die Begründung ist wirklich herrlich, warum für gewerblich genutzte Rechner gezahlt werden soll:
„Wir sehen, dass die Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften in den meisten Unternehmen zurückgehen – das hängt natürlich auch damit zusammen, dass wir so gute Webseiten machen“, begründete Keese die Notwendigkeit einer neuen Zahlungspflicht.
Liebe Verleger, wie bescheuert kann man argumentieren? Ihr grabt Euch also selbst das Wasser ab, weil Ihr kostenfrei „so gute Webseiten“ mit Euren Inhalten ins Netz stellt und deswegen mögen immer weniger Menschen für die Totholz-Varaiante Eurer Inhalte zahlen, bis hier hin logisch nachvollziehbar. Dann folgt Verleger-Logik, die für Normalsterbliche Menschen nicht mehr nachvollziehbar ist: Weil Ihr Euren Content im Internet kostenlos zugänglich macht, müssen diese bösen Nutzer, die auf dieses Angebot eingehen in Zukunft per Abgabe gezwungen werden für diesen Content zu zahlen? Aber eigentlich eine tolle Idee – weil ich also hier in meinem Weblog so viele tolle Beiträge kostenfrei anbiete, will keine mehr meine ausgedruckten Artikel kaufen. Also bekomme ich auch was von diesen Leistungsschutzrecht-Abgaben ab, ja?
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