Wenn nun der Rechtsanwalt, der sich einen Namen damit macht, dass er einer der ersten Anwälte ist, der auf Grundlage der DSGVO abmahnt, auf seiner eigenen Website nicht nur Google Webfonts einsetzt, sondern die zur Sicherheit auch gar nicht erst in der Datenschutzerklärung erwähnt und Nutzern den Zugang zu seiner Site verweigert, die dem Setzen von Tracking-Cookies widersprechen und sie dann zu Google weiterleitet…
Ich bin natürlich kein Jurist und ich kann auch nicht alles wissen, aber wenn ich ein Anwalt wäre, der für einen Mandaten wegen der DSGVO abmahnt, dann würde ich doch zumindest schauen, dass meine eigene Website zumindest so gut wie möglich den Vorgaben entspricht?!
Aber wahrscheinlich bin ich nur zu doof, denn immerhin wurde die DSGVO nicht spezifisch für meine Website erstellt, aber für seine:
Ja wirklich, nur wegen ihm gibt es die DSGVO! Spezifisch für seine Website: „Die DSGVO-Datenschutzgrundverordnung ist spezifisch für unsere Webseite erstellt.“ Und wir Deppen dachten, die EU hätte bei der DSGVO große Unternehmen im Blick, die massenweise personenbezogen Daten sammeln und verarbeiten… so kann man sich täuschen.
Ehrlich jetzt: Meint der das irgendwie ironisch oder hat er nur einfach keinen Fettnapf gefunden und sich stattdessen für den Pool voller Frittenfett entschieden?
Und nur der Vollständigkeit halber: Man kann nicht einmal der Verwendung von Cookies widersprechen (und damit zu Google weitergeleitet werden), ohne dass Google Webfonts geladen werden.
Hahahahahahahahahahahahahaha
*Luft holen*
Hahahahahahahahahahahahahaha