Ihr erinnert Euch vielleicht an den Eintrag, in dem ich fragte, warum sich manch Ausbildungsbetrieb gegenüber seinen Auszubildenden so richtig scheisse verhält und meint gesetzliche und vertragliche Vorschriften ignorieren zu dürfen? Der konkrete Fall, über den ich mich da geärgert hatte ist geklärt und dem betroffenen Chef wurde von der IHK klar gemacht, dass er sich eben nicht vor seinen gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen (in dem Fall die Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses wg. einer – sehr knapp – nicht bestandener mündlicher Prüfung) drücken kann und das Ausbildungsverhältnis daher noch in Kraft wäre. Aufgrund der Vorfälle in der ganzen Sache hat sich die Auszubildende mit ihrem früheren Arbeitgeber auf einen Kompromiss geeinigt: das Ausbildungsverhältnis wird nicht verlängert und sie erhält eine Abfindung – sie wiederholt im Februar ja nur die mündliche Prüfung und dazu braucht sie keinen Ausbildungsbetrieb.
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