Der Rest der Welt muss doch langsam denken, dass Richter in Europa alle keine Ahnung vom Internet im Allgemeinen und Suchmaschinen im Speziellen haben. Erst dieses blödsinnige „Recht auf Vergessen“-Urteil vom EuGH und jetzt legt ein Gericht in Frankreich noch nach und bestraft eine Bloggerin für ein zu gutes Google-Ranking.
Man sollte also – zumindest in Frankreich – gut aufpassen, wenn man über einen umprickelnden Besuch in einem Restaurant bloggt. Zumindest sollte man dann alles dafür tun, möglichst nicht zu gut bei Google gelistet zu werden, denn das könnte teuer werden…
WTF! RT @dobschat Frankreich: Zu gutes Google-Ranking ist verboten… http://t.co/ybV8CT1z5I
.@JanUp2Date @dobschat Gelebter Sozialismus halt. #Google #Frankreich #SEO