Da kann einem echt schlecht werden:
Über einen rechtlich zumindest umstrittenen Fall der Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) berichtet der “law blog” des Düsseldorfer Rechtsanwalts Udo Vetter.
Das Schreiben an die Staatsanwaltschaft lässt einen nur entsetzt den Kopf schütteln. Okay, Gesetze in Deutschland mögen kompliziert sein, aber ein Staatsanwalt sollte sie doch kennen? Oder zumindest ein bisschen gesunden Menschenverstand mitbringen? Niemand kann gleichzeitig neutraler Sachverständiger und Ankläger sein, das geht einfach nicht – da braucht man kein Anwalt zu sein, nur ein klein wenig logisches Denken. Hoffentlich ist bald Schluss mit diesem “üblichen” Vorgehen und man kehrt auch bei Verfahren gegen mutmassliche Raubkopierer wieder zurück zu rechtsstaatlichen Grundsätzen.
Oh Mann, ist mir schon wieder schlecht
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