Es ist wirklich kaum zu glauben, was Hans Jörg Krames da berichtet:
Die elektronische Post wurde im März verschickt und ging an 3 000 Kunden. Das Schreiben informierte die Inhaber von Privatgirokonten über Leistungs- und Preisveränderungen ab dem 1. April 2006. Darin heißt es: “Die vielfältigen Leistungen diese Kontos . . .” anstatt “dieses Kontos”.
Der harmlose Schreibfehler, das fehlende “s”, wurde von einem Kunden bemerkt und muss diesen so aufgeregt haben, dass er zum Telefonhörer griff, um sich über den “grammatikalischen Stil” der E-Mail zu beschweren. Der Sparkassenvorstand reagierte daraufhin prompt – und wenig gelassen. Unter dem Datum 5. April erteilte er Marianne S., die das Schreiben gegenzulesen hatte und den Fehler übersah, eine “Abmahnung”.
Darin heißt es vorwurfsvoll: “Der Imageschaden, der der Sparkasse durch solch einen Mangel im Kundenverkehr entstanden ist, lässt sich schwer beheben.” Das klingt geradezu so, als hätte jemand in den Geldtresor gegriffen und nicht, als ginge es um einen lächerlichen Tippfehler.
Und weiter: “Wir fordern Sie daher auf, künftig größere Sorgfalt walten zu lassen. Mit Nachdruck weisen wir Sie darauf hin, dass wir den dargestellten Sachverhalt nicht dulden, sondern ausdrücklich missbilligen. Für den Fall, dass künftig ein ähnlicher Vorfall bekannt wird, weisen wir darauf hin, dass der Bestand Ihres Arbeitsverhältnisses gefährdet ist.”
Ich würde ja gerne mal einige der Beteiligten der Geschichte kennen lernen: außer dem Vorstand der Sparkasse auch den Kunden, der sich wegen des Tippfehlers so aufgeregt hat. Ich befürchte aber die beiden sind in unserer Realitätsebene gar nicht mehr anzutreffen…
(via Jens Scholz und lawblog)