Haftung für virenverseuchte E-Mail
Was heute bei Heise zu lesen ist, sollte vielen Firmen-Chefs und IT-Leitern schwer zu denken geben: Auch wer unwissentlich elektronisches Ungeziefer verbreitet, kann dafür haftbar gemacht werden. Dies gilt vor allem für Unternehmen, da sie in besonderem Maße zur Sicherung …