Ein Vergleich

Heute fand die mündliche Verhandlung in der Sache zwischen dem Anwalt, der seine Abmahnung nicht von Marcel veröffentlicht sehen wollte und eben Marcel statt. Princo war vor Ort:

Es gab einen Vergleich.

Das Gericht stellte heute fest Die Parteien einigten sich darauf,  daß Marcel keine Abmahnschreiben von Herrn G. veröffentlichen darf. Bei einer etwaigen Zuwiderhandlung darf Herr G. die fällige Strafe selbst bestimmen, muß sie aber von einem Gericht überprüfen lassen.

Hhhmm, habe ich da etwas überlesen, oder ist das nicht genau das, was Marcel sowie von Anfang an bereit war zu tun?

Ich schließe mich Princos Einschätzung an:

Es hat sich nichts verändert, außer daß Marcel mit Anwalts- und Gerichtskosten dasitzt.

Wer Marcel bei der Begleichung dieser Kosten unterstützen möchte findet hier einen Paypal-Spendenbutton.

Nach der Verhandlung wurden noch Interviews mit Marcel und dem Anwalt von G. geführt, Marcel wird den Termin der Ausstrahlung sicher bekannt geben.

Update: das Zitat von Princo auf den aktuellen Stand gebracht…

5 Kommentare

  1. kurzer hinweis, kommentar kannste löschen: das interview wurde nicht mit g. selbst geführt, sondern mit seinem anwalt.

    lieben gruss, sara

  2. Danke für den Hinweis, was so ein kleines Wort wie “von” ausmacht, wenn man es vergisst… smile

  3. als anwalt von herrn von g. kann man nie vons genug haben.

    hehe 😀

  4. Ach, irgendwo ist es auch genug smile Ich denke den meisten dürfte klar sein, dass nicht “der Anwalt Herr von G.”, sondern “der Anwalt von Herrn von G.” gemeint ist… hoffe ich zumindest (ja, ich weiss, ich bin sehr optimistisch wink ).

  5. optimusmus kann leben retten. wink

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