Versuchte Zensur per einstweiliger Verfügung

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Gefunden beim Schockwellenreiter und dreist komplett zitiert:

Das Landgericht Göttingen hat auf Antrag des Anwalts Klaus Kunze eine einstweilige Verfügung gegen den PUK e.V. erlassen. Wie der Verein mitteilt, wird unter Androhung eines Zwangsgeldes von 6.000 € untersagt, die Behauptung zu verbreiten, Kunzes Mandantin sei Sängerin der Band »Agitator«. So wird versucht, über das Verfahrensrecht zu erreichen, was inhaltlich nicht zu begründen ist: Die Zerschlagung eines Webhosters, der vielen engagierten Gruppen nichtkommerziellen Webspace zur Verfügung stellt. Parallel zu dem Angriff auf unliebsame Infrastruktur stellt die Verfügung einen weiteren Versuch dar, elektronische Dokumentation und Archivierung zu verfälschen.

Der Verein bittet um Spenden, da selbst wenn ein folgender Prozess gewonnen wird, der Verein Anwalts- und Gerichtskosten selbst tragen müsste – dieses Geld würde dann natürlich für die eigentliche Vereinsarbeit fehlen… Weitere Infos und Spendenkonto in der Pressemitteilung des Vereins.

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