Schlichtungsverhandlungen (3. Update)

Mit einer bestimmten Person sollen Schlichtungsverhandlungen geführt werden. Klingt ja erst mal ganz gut – nur bin ich sehr skeptisch, ob das funktionieren kann. Warum?
Nun, einmal hätten wir die mit viel gutem Willen als “unglücklich” zu bezeichnende Organisation dieser Schlichtung. Mit weniger gutem Willen könnte man auch von “dilettantisch” sprechen. Was war passiert? Nun ganz einfach: es melden sich bei mir unabhängig voneinander unterschiedliche Personen. Alle behaupten, sie hätten Kontakt zu der bestimmten Person in Berlin und würden für und mit dieser Person eben versuchen noch außergerichtliche Lösungen zu treffen. Aber stimmt es? Von der betreffenden Person gibt es keine Aussage, die das bestätigt oder dementiert. Wie sagt man so schön? “Da könnt’ doch jeder kommen…”
Und dann der eigentliche Hammer an der Geschichte, ich zitiere mal:

Die Vereinbahrungen werden keinerlei Rechtskraft besitzen. Alles wird auf freiwilliger Basis und auf Vertrauen ablaufen. Es ergehen aus den einzelnen Vereinbarungen keinerlei rechtliche Verpflichtungen. Daher muss jeder für sich selber wissen, ob er solch einen Schlichtungsversuch wagen möchte oder nicht. Wir denken jedoch, dass dabei aber auch niemand wirklich etwas verlieren kann.

Keinerlei Rechtskraft? So stellt man sich die Schlichtung vor? Es wird mal eben unverbindlich vereinbart, dass die bestimmte Person in Berlin die Strafanzeigen und Verfahren zurückzieht – wenn diese Person das aber dann nicht macht hat man eben Pech gehabt? Das kann doch wirklich nicht ernst gemeint sein, oder etwa doch? Nein. Das mag vielleicht dem einen oder anderen entgangen sein, aber es geht hier um Strafanzeigen und Zivilklagen, die jene Person in Berlin eingereicht hat. Da kann es keine unverbindliche Klärung geben.
Mal abgesehen davon: die Person, um die es geht hat den Personen mit denen eine Schlichtung herbei geführt werden soll mehrfach verschiedener Straftaten bezichtigt, ihnen Verleumdungen und Beleidigungen vorgeworfen. Soll ich nun wirklich glauben, dass diese Person den Wunsch nach einer unverbindlichen Lösung auf Vertrauensbasis hat? Mal abgesehen davon, dass so eine Lösung auch nicht im Interesse dieser Person sein kann – gerade auch diese Person braucht und will Rechtssicherheit.

Wie ich immer betont habe stehe ich für eine außergerichtliche Einigung zur Verfügung – aber nicht unverbindlich auf Vertrauensbasis! Entweder erzielt man eine Einigung und kann diese verbindlich unter Annahme aller daraus folgender Verpflichtungen unterschreiben oder man kann es nicht. Eine Einigung, die man nicht verbindlich unterschreiben kann ist keine Einigung… nicht mal eine symbolische.

Update: Auch der Hinweis auf den Begriff “Rechtskraft” in der Wikipedia macht den Quatsch von wegen “keinerlei rechtliche Verpflichtungen” nicht besser. Darum geht es. Tatsache ist: ohne eine verbindliche – und zwar auch rechtlich – Vereinbarung am Ende ist das alles reine Zeitverschwendung. Und zwar für beide Seiten! Was hat den die Person aus Berlin davon, wenn einer bei der Schlichtung sagt: “Ja klar, ich ändere alle Beiträge über Dich” – es aber am Ende nicht macht. War ja alles ganz unverbindlich und ohne “rechtliche Verpflichtung”. Bei einer Schlichtung müssen beide Seiten am Ende ein Ergebnis in der Hand haben, dass ihnen eine gewisse Sicherheit gibt.

2. Update 18:19 Uhr: Offenbar scheint es bei den Schlichtungsversuchen tatsächlich zu ersten kleinen Erfolgen gekommen zu sein. Und zwar zu rechtlich bindenden Erfolgen. Trotz des missglückten Starts der Aktion und dem sehr verunglückten Artikel (von wegen rechtlicher Unverbindlichkeit)  bin ich gespannt und überlege ernsthaft, mir ein wenig Optimismus zu erlauben…

3. Update 29.07.06 20:50 Uhr: Der Absatz von wegen der rechtlichen Verbindlichkeit wurde inzwischen überarbeitet und klar gestellt.